Die geplanten Reformen belasten Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte, Einrichtungen und Kommunen – während der Bund seine Zuschüsse kürzt. Wir bitten die Länder, folgende Ziele im Bundesrat aufzugreifen.
Unsere Forderungen zum Download:
Der Bund erstattet der Pflege- und Krankenversicherung die versicherungsfremden Leistungen – darunter Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und nicht ausgeglichene Corona-Lasten – dauerhaft und gesetzlich verankert aus Steuermitteln.
Allein diese Posten übersteigen zusammen das Pflege-Defizit von 7,6 Mrd. Euro. Wird diese Lücke geschlossen, sind Kürzungen bei den Schwächsten nicht nötig. Dies ist die zentrale Forderung des gesamten Appells.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben als planbare, eigenständige Leistung erhalten. Das Überbrückungsbudget fällt nicht niedriger aus als der heutige gemeinsame Jahresbetrag.
Ohne planbare Auszeit brechen pflegende Angehörige weg. Ihr Ausfall kostet das System ein Vielfaches der Einsparung – eine kurzsichtige Rechnung zulasten aller.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bleibt erhalten; Begutachtungsschwellen werden nicht verschärft. Prävention beginnt hier – Kürzungen sparen am Anfang und kosten später doppelt. Besonders betroffen: Menschen mit Behinderung.
Die Streckung des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI (volle Entlastung erst nach 4,5 statt 3 Jahren) wird gestrichen. Sie belastet neue Heimbewohner mit bis zu 20.000 Euro zusätzlich und treibt sie früher in die Hilfe zur Pflege.
Keine Kostenverlagerung auf Städte und Kreise. Zugleich eine Vorfinanzierung der Hilfe zur Pflege von mindestens 75 % mit nachgelagerter Prüfung und verbindlichen Bearbeitungsfristen.
Der Deutsche Städtetag rechnet mit rund 1 Mrd. Euro Mehrbelastung pro Jahr. Einrichtungen warten zugleich monatelang auf ihr Geld – eine untragbare Situation für die kommunale Daseinsvorsorge.
Zusätzliche Kürzungen für Krankenhäuser werden ausgesetzt, bis die Krankenhausreform umgesetzt ist – mit Vorrang für bedarfsnotwendige Kliniken im ländlichen Raum.
Das Spargesetz konterkariert die eigene Reform. Ein ungeplantes Kliniksterben nach Kassenlage gefährdet die Grundversorgung und überlastet die großen Häuser. Die Sicherstellung liegt bei den Ländern.
Keine Rückkehr zur strikten Budgetierung im ambulanten Bereich. Früherkennung, Impfungen und schnelle Termine bleiben ohne Mengendeckel. Wer die Praxis vor Ort schwächt, treibt Patienten in die teure Notaufnahme.
Angemessene Beteiligungsfristen für Länder, Verbände und Praxis – keine Entscheidung über 200-seitige Gesetze im Tempo weniger Tage. Bei einem Umbau dieser Tragweite ist echte Beteiligung Voraussetzung für gute Gesetze.
Die Punkte sind nach Priorität geordnet und finanzierbar formuliert – mit dem Ziel, Kürzungen bei den Schwächsten zu verhindern, solange der Bund seine eigenen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung nicht erfüllt.
„Keine Kürzungen bei den Schwächsten, solange der Bund seine eigenen Schulden bei der Sozialversicherung nicht bezahlt. Erst die versicherungsfremden Lasten erstatten – dann über Strukturen reden."
Euro, das durch Erstattung versicherungsfremder Leistungen geschlossen werden könnte
für neue Heimbewohner durch die Streckung des Leistungszuschlags
Euro Mehrbelastung pro Jahr für Städte und Kreise laut Deutschem Städtetag
Wir bitten die Landesregierungen, diese Ziele in die Beratungen und in eine Stellungnahme des Bundesrates aufzunehmen und sich für entsprechende Änderungen einzusetzen.
Schutz der Schwächsten durch gerechte Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Bundesratsstellungnahme mit konkreten Änderungsanträgen zu den genannten Reformvorhaben.
Erst versicherungsfremde Lasten erstatten – dann über Strukturreformen reden.
Unsere Forderungen an den Bundesrat